Betreiber von elektrischen Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, den sicheren Betrieb sowie den Personen-, Sach- und Brandschutz sicherzustellen. Um den Betrieb vor unvorhergesehenen Produktionsausfällen zu schützen und die Sicherheit zu gewährleisten, ist eine entsprechende regelmäßige Wartung notwendig.
Die Instandhaltung elektrischer Anlagen umfasst grundsätzlich die Wartung, Inspektion, Instandsetzung sowie die Beseitigung von vorhandenen Schwachstellen. Nach DIN 31051 erstreckt sich die Dauer der Pflicht zur Instandhaltung auf den Lebenszyklus des jeweiligen Geräts bzw. der jeweiligen Anlage.
So sieht § 3 der DGUV Vorschrift 3 u. a. vor, dass Unternehmen dafür Sorge tragen müssen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung instand zu halten sind. Dabei ist insbesondere der Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Kommt es aufgrund von Verstößen zu Arbeitsunfällen, sehen sich Arbeitgeber und Unternehmer neben der strafrechtlichen Verantwortung auch in der Pflicht zur Erstattung der Kosten.
Für die Elektrofachkraft ist es oftmals schwierig zu entscheiden, in welchen Intervallen eine Kontrolle der Anlage erforderlich ist, da diese zeitlich nicht vorgeschrieben wird. Die Festlegung fällt schwer, jedoch ist es wichtig, rechtssicher und vor allem wirtschaftlich sinnvoll zu agieren.
Aus diesem Grund bietet Ihnen das BZE Hamburg das Seminar „Instandhaltung elektrischer Anlagen“. Die geschulten Referenten vermitteln den Elektrofachkräften besonders praxisnah die erforderliche Fachkunde und thematisieren mit Ihnen u. a. folgende Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen
- Anlagen im Bestand
- Anlagensicherheit
- Wiederholungsprüfungen
- Anlagendokumentation
- Abnahme elektrischer Anlagen
Termine 2023
Instandhaltung elektrischer Anlagen
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16.02.2023
27.10.2023