EuP Elektrotechnisch unterwiesene Person - Grundeinweisung
Informationen zum Seminar
Elektrische Unfälle an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden im beruflichen Alltag sehr häufig durch den elektrotechnischen Laien, z.B. den Hausmeister ohne Elektroausbildung, verursacht. Eine Erhöhung der Elektrounfallsituation ist in jüngster Zeit gerade auch im Pflegebereich festzustellen.Diese Unfälle lassen sich zum einen durch gezielte Vermittlung entsprechender Fachkenntnisse und zum anderen durch das fachgerechte Anwenden entsprechender Schutzmaßnahmen und Regelungen gemäß der DGUV Vorschriften und VDE Bestimmungen vermeiden.
Nach der DGUV Vorschrift 1 hat jeder Unternehmer die Verpflichtung zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung. Die Unternehmerverantwortung erstreckt sich nach der DGUV Vorschrift 3 insbesondere auf das Unterweisen elektrotechnischer Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten und erforderlichenfalls das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen.
Das Seminar versteht sich in diesem Sinne als Fachkundenachweis.
Unterwiesene Betriebsangehörige lassen sich im Umfeld von elektrischen Anlagen und in Betriebsräume einsetzen und können "unter Leitung und Aufsicht" einer Elektrofachkraft, die übertragenen Aufgaben übernehmen, die bisher nur von einem ausgebildeten Elektriker ausgeführt werden durften.
Inhalte dieser Schulung sind:
- VDE-Gruppeneinteilung VDE 0100-100 bis 600
- Rechtliche Vorschriften
- VDE-Prüfungen VDE 0100-600 und VDE 0105-100
- Arbeitgeber-Unterweisungs-Pflicht
- EuP-Definitionen und Tätigkeiten
- EuP-Vereinbarungen mit einer Elektrofachkraft
- Wirkungen des elektrischen Stromes
Dieses Seminar wird mit Frühstück und Mittagessen bewirtet.