Nachdem die Förderungen für Ladestationen in Wohngebäuden ausgeschöpft waren, stellt der Bund nun weitere 300 Millionen Euro für die Infrastruktur der Ladestationen zur Verfügung. Die Finanzierung erfolge aus dem Energie- und Klimafonds. Gefördert werden dabei Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt an privat genutzten Stellplätzen. Förderfähig sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter. Dafür konnten bis jetzt bundesweit über 600.000 Ladepunkte gefördert werden. Nachdem die 500 Millionen Euro Fördermittel erschöpft waren, stellt der Bund aufgrund der ungebrochen hohen Nachfrage weitere 300 Millionen aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Die Wallbox-Förderung könne in Kürze fortgesetzt werden und dazu beitragen die Klimaziele zu erreichen.
EU genehmigt neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben
Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit. Mit der neuen Förderung soll ein Anreiz für Transportunternehmen geschaffen werden, auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge umzusteigen. So wird nicht nur der Erwerb, sondern auch die dafür nötige Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert. Ziel sei es, mehr Anreiz für Transportunternehmen zu schaffen, auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge umzusteigen. Förderanträge können seit dem 16.08.2021 eingereicht werden; Laufzeit bis Ende 2024. Das Programm umfasst 1,6 Mrd. Euro für die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie 5 Mrd. Euro für zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Gefördert werden die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie Förderung von auf alternative Antriebe umgerüsteten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug. Förderberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Ansprüche an E-Betriebe steigen
Mit dem Ausbau der E-Mobilität und Ladeinfrastruktur steigen auch die technischen Ansprüche und Vorschriften stetig. Um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben, freut sich das BZE Hamburg, Ihnen ein breites Angebot im Bereich der E-Mobilität anbieten zu können. Termine siehe weiter unten.
Beratung und Ansprechpartner:
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Mo-Do sind wir von 07:30 bis 16:45 Uhr für Sie da; freitags von 07:30 bis 14:00 Uhr. Ansprechpartnerin: Stephanie Ludwig, Tel. 040/ 25 40 20 45, eMail: ludwig(at)nfe24.de
Termine 2021
Fachbetrieb E-Mobilität
(exklusiv für Mitglieder einer E-Innung)
Weitere Infos, Preise & Online-Anmeldung
18.-19.11.2021
Grundlagenmodul Elektromobilität
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22.-23.11.2021
Anlagenprüfung: Ladesäulen E-Mobilität
E-CHECK E-Mobilität
Weitere Infos, Preise & Online-Anmeldung
24.11.2021
Fachexperte für Elli-Ladeinfrastruktur
(exklusiv für Mitglieder einer E-Innung)
Weitere Infos, Preise & Online-Anmeldung
25.11.2021