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Verantwortung und Haftung sicher regeln
Gesetzliche Vorschriften verlangen der Elektrotechnik zusehends mehr ab. Die Verantwortung für diesen sensiblen Bereich kann von der kaufmännischen Geschäftsleitung oft nicht vollends übernommen werden, da ihr die technische Qualifikation fehlt.
Gesetzliche Vorschriften fordern daher, dass die Verantwortung und Haftung eindeutig geregelt ist. Im elektrotechnischen Bereich gewinnt die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) somit verstärkt an Bedeutung. Nach § 3 und § 13 des Arbeitsschutzgesetzes muss jedes Unternehmen, welches über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügt, eine dafür befähigte verantwortliche Person bestellen. Kein leichter Job, der eine leitende Funktion erfordert. Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) überwacht sämtliche elektrotechnischen Prozesse, muss Gefahrenpotenziale erkennen und über ein umfassendes Know-how im Vorschriftenbereich verfügen. Hier bedarf es intensiv geschulter Spezialisten, die sich um die ordnungsgemäße Unterweisung der Mitarbeiter kümmern, die Erstellung von fachbezogenen Betriebsanweisungen sowie um die Beurteilung und Prüfung elektrischer Anlagen.
Damit die Aufgaben dieser Führungsposition umfassend erfüllt werden können, bedarf es einer eingehenden Unterweisung. Das zweitägige BZE Seminar bereitet Sie praxisnah auf die verantwortliche Position vor, um Gefahrenpotentiale eigenständig beurteilen und geeignete Maßnahmen rechtssicher treffen zu können.
Voraussetzung: Für die Ausübung der Tätigkeit als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist ausnahmslos eine Qualifikation als Techniker, Meister oder Ingenieur im Berufsfeld Elektrotechnik erforderlich (VDE 1000-10).
Seminarinhalte
- gesetzliche Vorschriften
- Aufgaben und Pflichten nach VDE 0105-100 und VDE 1000-10
- Verpflichtungen nach UVV, DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 3
- Betriebssicherheitsverordnung
- DIN VDE 1000-10 Verantwortliche Elektrofachkraft
- Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Unterweisungen und örtliche Einweisung der eigenen Mitarbeiter und der Mitarbeiter von Fremdfirmen
- Dauer, Häufigkeit, Inhalt und Dokumentation innerbetrieblicher Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Erstellen von fachbezogenen Betriebsanweisungen
- Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
- Umfang, Fristen und Dokumentationen von Erst- und Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Beratung und Ansprechpartner:
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Mo-Do sind wir von 07:30 bis 16:45 Uhr für Sie da; freitags von 07:30 bis 14:00 Uhr. Ansprechpartner: Stephanie Ludwig, Tel. 040/ 25 40 20 45, eMail: ludwig@nfe24.de
Termine 2020
Verantwortliche Elektrofachkraft
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15.06.-16.06.2020
19.10.-20.10.2020