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News

Unser Know-how auf der GET Nord 2014:

Meldung vom

Bestandsschutz elektrischer Anlagen

Alte elektrische Anlagen in Wohnhäusern und gewerblichen Objekten fordern dem Elektriker vielfältige elektrische und haftungsrechtliche Kenntnisse ab. Der Bestandsschutz  ist ein kritisch und kontrovers diskutiertes Themenfeld.

Insbesondere bei Erweiterung elektrischer Anlagen im Altbestand stellt sich die Problematik der Teil- und Komplettsanierung. Wann greift die Anlagensicherheit auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung? Wer haftet, wenn eine Anlage weiter betrieben wird, diese aber den heutigen Regeln der Technik nicht entspricht? Ein wichtiges Thema, schließlich geht es bei der Erweiterung bzw. Restaurierung elektrischer Anlagen meistens um viel Geld.

Marco Zandeck, Fachreferent des BZE, gibt Ihnen am 21. November 2014 um 13:00 Uhr auf dem Verbändestand der Landesinnungen (Halle B2 EG, Stand 161) einen Überblick über dieses Thema.
Unser ganzes Vortragsprogramm finden Sie unter: Vortragsprogramm GET Nord 2014

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