So schreiben Brandschutzgutachter immer häufiger vor, die Anforderung an dynamische Fluchtwegbeleuchtungen anzupassen, um sicher zu stellen, dass Nutzer stets einen freien Notausgang erreichen können. Seit Dezember 2018 liegt daher ein neuer Entwurf der VDE 0108-100 vor, in dem die Vorgaben detailliert geregelt sind.
Wichtig, denn die sicherheitstechnischen Anlagen in modernen Gebäuden werden immer komplexer. Eine der Gefahren: Bei einem Stromausfall kann die Orientierung stark eingeschränkt sein oder ist sogar unmöglich. Pflicht ist daher, ein unabhängiges Beleuchtungssystem mit eigener Stromversorgung zu installieren, welches es Personen ermöglicht, im Gefahrenfall das Gebäude zu verlassen und risikoreiche Arbeitsabläufe sicher zu beenden. Betreiber sind daher verpflichtet, regelmäßig Prüfungen und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, damit die Sicherheitsbeleuchtung den Vorgaben des Bauordnungsrechts entspricht. Für Planung, Installation und Prüfung gibt es eine Reihe von elektrotechnischen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie Richtlinien die eingehalten werden müssen. Das BZE Seminar „Sicherheitsbeleuchtung - Planung und Projektierung“ veranschaulicht die praxisrelevante Anwendung dieser Bestimmungen von der Planung bis hin zum sicheren Betrieb.
Termin
23.10.2019
Anlagenprüfung: Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsprüfungen von Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erfordern ein umfangreicheres Wissen hinsichtlich der rechtlichen Randbedingungen, der Prüfungsvorbereitung und der Durchführung. Bei Zentralbatterieanlagen haben die Anlagen meist sehr lange Leitungslängen. Zu beurteilen ist, ob die Schutzmaßnahme damit noch funktioniert. Bei anderen Anlagen ist oft die Anpassung nach Umbauten und anderen Raumnutzungen zu beurteilen.
Zum Erwerb der dafür notwendigen Fachkompetenz und zusätzlichen Kenntnisse bietet das BZE Bildungszentrum Elektrotechnik Hamburg das Seminar „Anlagenprüfung: Not- und Sicherheitsbeleuchtung“ an.
Die Teilnehmenden begleiten die Prüfung durch einen sachkundigen Prüfer und führen im Anschluss die Prüfung unter Anleitung selbst durch. Ihr Vorteil im BZE: Somit wird auch praktisch erlernt, wie Notbeleuchtungsanlagen zu prüfen sind. Das Seminar vermittelt im Vorfeld die notwendigen fachlichen Kenntnisse, es werden Prüferfahrung gemäß DGUV Vorschrift 3, BetrSichV und TRBS 1203 gesammelt.
Termin
22.10.2019
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Noch Fragen? Beratung und Ansprechpartner
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Mo-Do sind wir von 07:30 bis 16:45 Uhr für Sie da; freitags von 07:30 bis 14:00 Uhr. Ansprechpartner Kirsten Born, Tel. 040/ 25 40 20 46, E-Mail: born(at)nfe24.de