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Neue Richtlinie RAL-RG 678
Neue Ausstattungswerte berücksichtigen Gebäudesystemtechnik
Neue Richtlinie RAL-RG 678 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Anforderungen" berücksichtigt die Gebäudesystemtechnik: Zu bisherigen Ausstattungswerten kommen 1 plus, 2 plus und 3 plus hinzu
Auf etwa drei Prozent der Gesamtinvestitionen belaufen sich in einem neu gebauten Einfamilienhaus durchschnittlich die Aufwendungen für die Elektroinstallation. Aber es gibt gute Gründe für höhere Investitionen und damit eine bessere Ausstattung: Zum einen verändert sich die Anzahl der Elektrogeräte im Haushalt rasant. Um hier eine sichere Infrastruktur zu gewährleisten, ist die Elektroinstallation entsprechend quantitativ und qualitativ zukunftssicher auszulegen. Zum anderen steigen die Anforderungen an mehr Energieeffizienz. Gerade die Verknüpfung der klassischen Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik schafft dafür neue Möglichkeiten und Perspektiven. Denn solche Maßnahmen können nur mit einer entsprechenden Elektroinstallation realisiert werden. Bereits mit geringem Mehraufwand lassen sich mittels Gebäudesystemtechnik Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Sonnenschutz und weitere Funktionen vernetzen.
Die HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. hat daher folgerichtig diese Anforderungen in die vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zertifizierte RAL-RG 678 einließen lassen. Die neue RAL-Richtlinie löst damit die Fassung aus dem Jahr 2004 ab. Die Überarbeitung wurde vom ZVEH aktiv begleitet. Eine zeitnahe Anpassung der RAL-RG 678 ist unerlässlich gewesen, um auf Normenänderungen und besonders auf neuste Trends und geänderte Anforderungen des Marktes zu reagieren. Die überarbeitete RAL RG 678 geht aus Sicht des ZVEH genau in die richtige Richtung. Die Integration der Gebäudesystemtechnik in die Ausstattungsvariante Plus sowie die Erweiterung der Verteiler für Kommunikations- und Gebäudesystemtechnik definieren einen Standard, der die Anforderungen von heute und in naher Zukunft erfüllt, sagte Bernd Dechert, ZVEH-Geschäftsführer Technik, bei einer Pressekonferenz der HEA am 16. März 2011 in Frankfurt.
Grundlage für die RAL-Kennzeichnung ist die DIN 18015, Teil 2. Diese legt die Mindestanforderungen für die Elektroinstallation in Wohngebäuden fest. Die Richtlinie RAL-RG 678 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Anforderungen" des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung beschrieb bisher aufbauend auf der DIN-Norm drei Ausstattungswerte, um dem Anwender auch höherwertige Alternativen aufzuzeigen.
Mit der Richtlinie RAL-RG 678, Ausgabe November 2010, erarbeitete der HEA-Fachausschuss Elektroinstallation und Gebäudesystemtechnik nun einen weitergehenden Standard. Zu den mit 1, 2 und 3 Stern gekennzeichneten Ausstattungswerten kommen drei weitere für die Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik hinzu: 1 plus, 2 plus und 3 plus.
Die RAL-Richtlinie fordert schon bei der 1 plus-Ausstattung Vorbereitungen für die Funktionsbereiche Schalten/Dimmen, schaltbare Steckdosen zum Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften sowie Sicherheit durch vorbereitende Installationen von BUS-Technik. Alternativ sind zumindestens Installationsrohre für die Nachrüstung vorzusehen. Neu ist ebenfalls, dass die einzelne Ausstattung auch raumweise vergeben und so noch stärker praxisorientiert geplant werden kann.
Quelle: HEA