Diese wurden im GMBl der Bundesregierung im März und April 2022 veröffentlicht. Für die Planung und Projektierung von Anlagen der Sicherheitsbeleuchtung sind diese Änderungen von großer Bedeutung.
Konkret wirken sich zwei Änderungen wesentlich aus, nämlich dass die bekannte ASR 3.4/7 entfällt und die Inhalte jetzt in den neu verfassten ASR 2.3 und 3.4 teilweise anders geregelt worden sind.
Diese Änderungen sind bei den aktuellen Bauvorhaben angekommen. Die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung von Seiten des Bauordnungsrechts stellen Planer, Errichter und nicht zuletzt auch die Anlagenbetreiber selbst vor große Herausforderungen.
Wichtig: bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und lassen Sie die Neuerungen jetzt in Ihre Planung einfließen.
Im Seminar „Sicherheitsbeleuchtung – Neuerungen ASR“ des BZE Hamburg lernen Sie die aktuellen Anpassungen der neuen Vorschriften und Richtlinien kennen. Zusätzlich wird Ihnen durch unseren bundesweit anerkannten Referenten gezeigt, wie diese Vorgaben bei der Planung, Projektierung, Installation und Dokumentation umzusetzen sind.
Themen:
- Bedeutung der ASR für Planung und Projektierung
- die neue ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge
- die neue ASR A3.4 – Beleuchtung
- Änderungen in der neuen MLAR von April 2021
- Änderungen in der neuen DIN EN 12464-1 von November 2021 - Beleuchtung von Arbeitsstätten
- Fachdiskussion, Teilnehmer können Ihre Erfahrungen schildern
Termin 2023
Sicherheitsbeleuchtung – Neuerungen ASR
Weitere Infos, Preise & Online-Anmeldung
12.05.2023
15.09.2023