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Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in Kraft getreten

Meldung vom

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in Kraft getreten

Am 25. November 2011 ist das Gesetz zur Novellierung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) in Kraft getreten. Damit wird die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und der Gesetzestitel in "Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)" geändert.

Das Gesetz soll einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten leisten. Die dem EVPG zugrunde liegende Ökodesign-Richtlinie schafft dafür europaweit einheitliche Voraussetzungen. Für deutsche Hersteller, die in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz schon heute in vielen Bereichen Marktführer sind, bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ist eine effektive Überwachung europäischer Produktvorschriften. Dafür legt das jetzt in Kraft getretene Gesetz ein stabiles Fundament."

Die Richtlinie 2009/125/EG hat den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Die Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung dieser Produkte festzulegen. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Mit der Gesetzesnovelle werden zudem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Dadurch erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.

Quelle: BMWi

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