News
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Verpflichtung zur Unterweisung von Mitarbeitern
Unfälle an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden im beruflichen Alltag sehr häufig durch den elektrotechnischen Laien verursacht. Dies gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter.
Diese Unfälle lassen sich durch spezielle Kenntnisse und das Anwenden von Schutzmaßnahmen gemäß der BG-Vorschriften und VDE-Bestimmungen vermeiden. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig.
Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, BGV A1, hat jeder Unternehmer die Verpflichtung zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung.
Diese Verantwortung zielt insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien ab und auf die Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP). So unterwiesene Mitarbeiter lassen sich im Umfeld elektrischer Anlagen und Betriebsräume einsetzen und können unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft begrenzte und genau definierte Aufgaben übernehmen, die z.B. bisher nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft ausgeführt werden durften.
Download Infoflyer (pdf | 536KB)