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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Meldung vom
Schaffen Sie Sicherheiten
Elektroarbeiten dürfen nach den berufsgenossenschaftlichen und den einschlägigen technischen Vorschriften (BGV A3, DIN VDE 1000, DIN VDE 0105) ausschließlich durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden. Abweichungen steigern das Unfallrisiko und können zu Regressansprüchen der Berufsgenossenschaften führen.
Die Praxis zeigt allerdings, dass nahezu jeder technisch-gewerbliche Mitarbeiter bei Service- oder Montagearbeiten mit Elektrokomponenten in Berührung kommt.
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