In diesem Zusammenhang werden Lademanagement- und Abrechnungssysteme immer wichtiger. Es gilt, die zur Verfügung stehenden Leitungen optimal und flexibel zu nutzen, ohne die Anlagen der Kunden zu überlasten. Vor allem bei Mehrparteienhäusern, Parkhäusern, Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen, etc. ist das Elektrohandwerk in allen Planungsschritten mit eingebunden, um den Kunden bestmöglich zu beraten.
Das BZE Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit, im zweitägigen „Grundlagenmodul Elektromobilität“ umfassendes Wissen zu den wichtigsten Themen der Elektromobilität zu erlangen, um Kunden erfolgreich und fachlich fundiert beraten und akquirieren zu können.
Neben den rein technischen Themen zur Elektromobilität werden auch die ordnungs- und verkehrspolitischen Inhalte sowie energie- und kommunikationstechnische Anforderungen behandelt. Zusätzlich erwerben Sie grundlegende Kenntnisse für die Auswahl, Installation und Inbetriebnahme einer ausgewählten Ladeinfrastruktur, wie sie überwiegend zum Laden im privaten Bereich eingesetzt wird.
Darüber hinaus können Sie im Aufbauseminar „Lademanagement und Abrechnung E-Mobilität“ tiefere Einblicke in den Bereich der E-Mobilität erhalten. Die im Seminar erworbenen Kenntnisse ermöglichen es Ihnen, eine für Ihren Kunden optimale Lösung rund um das Thema Lade- und Energiemanagementsysteme zu erarbeiten.
Eine weitere große Frage ist die eichrechtskonforme Abrechnung der ins Fahrzeug geladenen Energie, sowie die Instandhaltung dieser speziellen Ladepunkte. Insbesondere werden im Seminar rechtliche Rahmenbedingungen anschaulich vermittelt und technische Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Das BZE Hamburg bietet Ihnen ein vielfältiges Weiterbildungsangebot im Bereich E-Mobilität an.
Termine 2022/23
Grundlagenmodul Elektro-Mobilität
Weitere Infos, Preise & Online-Anmeldung
07.12.2022 – 08.12.2022
24.01.2023 – 25.01.2023
18.04.2023 – 19.04.2023
05.09.2023 – 06.09.2023
14.11.2023 – 15.11.2023
Aufbauseminar: Lademanagement und Abrechnung E-Mobilität
Weitere Infos, Preise & Online-Anmeldung
12.12.2022
20.04.2023
16.11.2023
News
E-Mobilität - das ist jetzt verpflichtend!
Seit Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind Gebäude-Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei Neubauten und größeren Renovierungen, zur Ausstattung der Gebäude mit Leitungsinfrastruktur und zur Errichtung von Ladepunkten verpflichtet.
