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Bundesregierung beschließt Gesetze zur Energiewende
Die Energiewende ist eingeläutet. Mit den Kabinettsbeschlüssen vom 8. Juli 2011 hat die Bundesregierung die politischen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.
Das Zeitalter der erneuerbaren Energien soll 2050 erreicht sein. Mit dem Energiekonzept will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Energieversorgung zuverlässig bleibt, die Energiekosten niemanden überfordern, der Wirtschaftsstandort Deutschland stark bleibt und die Klimaschutzziele konsequent in die Tat umgesetzt werden.
Die Themen im Überblick:
Schnellerer Atomausstieg Endlagerfrage klären
Klima schützen erneuerbare Energien stärken
Zügige Planung und Genehmigungen
Neue Energiespeicher: Stromangebot und -nachfrage in Einklang bringen
Netzausbau: Versorgungssicherheit schaffen
Moderne konventionelle Kraftwerke: die neue Brückentechnologie
Energie sparen und den Wirkungsgrad erhöhen
Elektroautos gehört die Zukunft
Ziele und Umsetzung im Blick behalten
Einzig der Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung energetischer Wohngebäudesanierungen wurde durch den Bundesrat gestoppt. Die Länder befürchten dadurch eine finanzielle Belastung ihrer Haushalte.
Der ZVEH bedauert die Entscheidung des Bundesrates. Der Weg der Energiewende lässt sich aus Sicht der Elektrohandwerke, aber auch der der Kunden, nicht ohne eine zuverlässige Landkarte, die eine vorausschauende Planung möglich macht, beschreiten. Der Bundesrat setzte jedoch mit seiner Entscheidung ein Fragezeichen auf die nächste Wegkreuzung.
Der Zentralverband der Deutschen Handwerke (ZDH) hat in seinem Rundschreiben vom 11. Juli die Gesetzesbeschlüsse des Bundesrates zusammengefasst und kommentiert.