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Baulicher Brandschutz

Meldung vom

Der Brandschutz in elektrischen Anlagen ist seit Generationen ein Thema in der Energie- und Gebäudetechnik.

Bei diesem Thema sind nicht nur die VDE-Bestimmungen zu beachten. Das Baurecht, teilweise unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern, bringt zusätzlich weitreichende Forderungen mit sich, die zwingend einzuhalten sind.

Die Anforderungen, die durch Gesetzte, Verordnungen, Richtlinien und Normen vorgegeben werden, wurden in den letzten Jahren immer wieder aktualisiert oder gänzlich neu geregelt.

Dazu kommt, dass ein anderer Blickwinkel erforderlich ist, wenn der Brandschutz einer elektrotechnischen Anlage beurteilt werden soll. Eine verschmutzte Anlage mit zugesetzten Lüftungsöffnungen kann eine viel größere Feuergefahr bergen als Steckdosen, die noch nicht über einen RCD abgesichert sind. Ein nachbelegtes Brandschott erfüllt seine Funktion nicht mehr, die Leitungen fungieren wie Zündschnüre. Flucht und Rettungswege werden im Brandfall zur tödlichen Falle. Hier Bagatellen von gravierenden Mängeln zu unterscheiden ist nicht mit Messgeräten möglich. Ein geschulter Blick und die Kenntnis der Anforderungen sind erforderlich.

Im Neubaubereich schließen sich verschiedene Forderungen und die geplante Nutzung manchmal gegenseitig aus. Die nicht zu erfüllenden Forderungen werden durch kompensierende Maßnahmen ersetzt. Individuelle Brandschutzkonzepte werden verfasst und durch die Baugenehmigung in Kraft gesetzt.

Es ist für den installierenden Mitarbeiter dann kaum verständlich, warum er eine Installation bei einem Bauvorhaben einbauen darf, beim anderen aber nicht. Was verboten und was erlaubt ist scheint willkürlich durch den Sachverständigen vorgegeben zu werden.

Um Verständnis und Handlungssicherheit geht es die unserem Seminar „Baulicher Brandschutz“ am 05.09. und 06.09.16 im BZE. Ein Thema, mindestens so wichtig wie die Schutzmaßnahmen.

Weitere Informationen zu dem Seminar

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