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Arbeitssicherheit: Diese Dinge sollten Sie nie vergessen
Die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland klettert stetig nach oben.
Für Unternehmen entstehen dadurch oft hohe Kosten, wenn Mitarbeiter ausfallen. Laut DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) erhöhte sich im 1. Halbjahr 2016 die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 3,4 Prozent zum Vorjahr und lag bei insgesamt 434.603 Schäden. Eine alarmierende Ziffer.
„Besonders kleine und mittlere Unternehmen werden von einem Mitarbeiterausfall wirtschaftlich stark getroffen“, erklärt Volker Joël, Bereichsleiter im BZE Bildungszentrum Elektrotechnik „es liegt nicht nur im Interesse des Betriebes, solche Ausfälle zu vermeiden, eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter ist auch gesetzlich vorgeschrieben!“, so Joël. Arbeitgeber sind für die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb und für die Gefahrenunterweisung ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Diese Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Verstöße beim Arbeitsschutz können teuer für das Unternehmen werden, bis zu mehreren tausend Euro. Gemäß § 25 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) /2/ können die in § 9 Absatz 1 ArbStättV aufgeführten Verstöße jeweils mit einer Geldbuße von bis zu 5000,- Euro geahndet werden, so der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI).
Auch Berufskrankheiten muss laut Verordnung gezielt vorgebeugt werden, damit der Mitarbeiter lange gesund und einsatzfähig ist. „Rückenprobleme nehmen immer mehr zu“, berichtet Volker Joël. „Prävention und Aufklärung sind hier sehr wichtig, damit sich die Mitarbeiter beim Arbeiten gesundheitsbewusst und vorbeugend verhalten.“ Berufskrankheiten führen oft zu langen Ausfallzeiten und somit zu besonders hohen Kosten für das Unternehmen. Das BZE bietet auch hierzu eine kompetente Weiterbildung an.
Es heißt also, Gefahren bei der Arbeit im Vorfeld einzudämmen und Arbeitsunfälle möglichst zu vermeiden. Dafür soll auch die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beitragen, die am 3. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Diese wurde im Bereich Arbeitsschutz-Unterweisung überarbeitet und soll nun verstärkt dafür sorgen, dass Beschäftigte bei der Arbeit und in gefährdenden Situationen sicherheitsgerecht agieren. Dabei geht es verstärkt auch um Bereiche der Elektrotechnik wie Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeeinrichtungen, Signalanlagen, Notschalter, sowie die Instandhaltung und Prüfung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen. Elektrische Anlagen und Maschinen bilden natürlich generell eine erhöhte Gefahrenquelle. Ein nicht zu unterschätzendes Thema, denn von allen Arbeiten an elektrischer Spannung und mit Strom geht Lebens- und Brandgefahr aus. Wichtig: Nicht jeder Mitarbeiter hat die gleichen Befugnisse, was das Arbeiten an elektrischen Anlagen angeht. So gibt es entscheidende Unterschiede, was Elektrofachkräfte, Elektrisch unterwiesene Personen und Lehrlinge beim Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen ausführen dürfen. Hier ist eine qualifizierte Weiterbildung unerlässlich.
Der Teilnehmer ist nach dem Besuch des BZE-Seminars „Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1“in der Lage, eigenständig die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherzustellen. Dabei erfüllt das Seminar eine umfassende gesetzliche Unterweisung. Gleichzeitig werden auch Einsparpotenziale für den Betrieb untersucht und aufgezeigt. Wird diese Unterweisung von einer externen Institution wie dem BZE durchgeführt, erzielt sie bei den Mitarbeitern oftmals eine erheblich größere Akzeptanz. Die Seminarinhalte werden anhand von Praxisbeispielen, sowie einer theoretischen Ausbildung und einer Unterweisung der zu beachtenden Vorschriften vermittelt.
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 bezogen auf die Gefahren im Elektrohandwerk:
- Motivation in der Arbeitssicherheit
- Pflichten der Arbeitnehmer in der Arbeitssicherheit
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen + Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3)
- Baustellen DGUV Vorschrift 38
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Anzahl und Bestimmung von Ersthelfern
- Kosten eines Arbeitsunfalls für den Betrieb anhand eines Fallbeispiels
Seminare 2017
Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1:
- 25.04.2017
- 29.11.2017