Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Aufrechterhaltung der Qualifikation - ONLINE
Informationen zum Seminar
Mit unseren Online-Seminaren bilden Sie sich live und ganz bequem von Ihrem Arbeitsplatz oder von unterwegs fort.Als optimale Unterstützung bieten die interaktiven digitalen Seminare eine attraktive Ergänzung zum praxisorientierten Präsenzunterricht. Sie benötigen lediglich einen Laptop oder PC mit Kamera, Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
Zunehmend finden in Unternehmen standardisierte Abläufe statt, bei denen eine Ausbildung im Bereich elektrotechnische Sicherheit erforderlich ist. So dürfen unter klar definierten Voraussetzungen elektrotechnische Tätigkeiten auch von Nicht-Elektrotechnikern durchgeführt werden. Die Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" schafft Rechtssicherheit für das Unternehmen und Handlungssicherheit für die mit der Ausübung von elektrotechnischen Arbeiten beauftragten Mitarbeiter (DGUV Grundsatz 303-001).
Dieses Online-Seminar richtet sich an Personen, die bereits eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten absolviert haben. Es dient der Auffrischung der erworben Kenntnisse aus der Erstausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Behandelt werden grundsätzliche Arbeiten und Vorgehensweisen an elektrotechnischen Anlagen, ergänzt durch die spezifischen Anforderungen der festgelegten Tätigkeiten.
Nicht vermittelt werden in diesem Seminar eine Erst- und Wiederholungsprüfung für komplette elektrische Anlagen.
Inhalte:
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren
- Fünf Sicherheitsregeln
- Netzsysteme
- Schutz gegen elektrischen Schlag (DIN VDE 0100-410)
- Funktion und Einsatz von Leitungsschutzschaltern und RCD´s
- Grundlagen zur Messung an elektrotechnischen Geräten und Anlagen in Theorie und Praxis
- Installationszonen von Kabel und Leitungen (DIN 18015)
- Belastbarkeit von Kabel und Leitungen anhand der Verlegebedingungen (DIN VDE 0298-4) inkl. Aderkennzeichnung
- Beurteilung einer elektrischen Anlage bezogen auf die festgelegte Tätigkeit (Was darf ich und wo ist die Grenze?)
Die Nachschulung sollte alle 3 Jahre erfolgen, um die Befähigung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu erhalten.