Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Elektroarbeiten dürfen nach den berufsgenossenschaftlichen und den einschlägigen technischen Vorschriften (DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000, DIN VDE 0105) ausschließlich durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden.
Die Praxis zeigt allerdings, dass nahezu jeder technisch-gewerbliche Mitarbeiter bei Service- oder Montagearbeiten mit Elektrokomponenten in Berührung kommt.
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Grundsatz 303-001 bietet die Voraussetzung, um bestimmte Arbeiten ausführen zu können.