Bestandsschutz elektrischer Anlagen
Informationen zum Seminar
Bestandsschutz gibt es nicht. Mit dem Satz hat die Elektrobranche lange gut gelebt, da das Wort Bestandsschutz in der VDE nicht erwähnt wird. Diese Haltung wurde gerichtlich als falsch zurückgewiesen. Mit dem Wort Bestandsschutz ist gemeint, dass eine Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung dem Stand der Technik und dem Baurecht entsprochen hat und daher keine Anpassungsplicht an den aktuellen Stand der Technik und dem aktuellen Baurecht besteht.Durch diese Entscheidung ist es für Errichter und Betreiber von Elektroanlagen nicht einfacher geworden. In dem Seminar wird hierzu eine lösungsorientiere Haltung erarbeitet.
- Rechtlicher Hintergrund
- Grundsätzliches: Unterschied von Gewerbeanlagen mit weitreichenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem Wohnungsbau
- Haftung, wenn keine Anpassung erfolgt, obwohl diese erforderlich ist. Betreiber, Errichter oder Mitarbeiter des Errichters
- Bestandsschutz ausgeschlossen durch Vorschriften, Nutzungsänderung oder Erweiterung: Welche Installationen müssen erneuert werden, obwohl sie einmal zulässig waren?
- Ermessensspielraum: Beispiel für eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung, wenn ich entscheide, die alte Anlage oder einen Teil davon weiter zu betreiben.
- Praxisproblem Teilsanierung: Die Verteilung wird erneuert, das Leitungsnetz bleibt alt. Darf die Sanierung durchgeführt werden?
- Praxisprobleme bei teilweiser Erneuerung. Welche Schutzmaßnahmen darf man mischen, welche auf keinen Fall?
- Gespräche mit Betreibern und Formulierung in Angeboten. Was darf der Auftragnehmer kommentarlos ausführen, wann besteht Hinweisplicht und was darf nicht ausgeführt werden?
- Diskussionsrunde zu Praxisbeispielen
Dieses Seminar wird mit Frühstück und Mittagessen bewirtet.
E-Akademie anerkannt. Zertifizierungsnummer 2013-329