Arbeitsschutz ist Chefsache - aber wann haben Sie zuletzt eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben? Zwar gibt es keine eindeutige Verfahrensweise für deren Erstellung, nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 wird vom Unternehmer dennoch eine arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Diese Pflicht besteht im Übrigen nicht nur für große Unternehmen, sondern auch für kleinere Betriebe. In unserem Workshop für die Gefährdungsermittlung/ -beurteilung lernen Sie praxisnah, wie eine schriftliche Dokumentation der Gefahrenermittlung möglichst effektiv und korrekt erfolgt.
Ihr Vorteil im BZE: Während des Seminars erstellen Sie eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen und einzelne Arbeitsplätze. Ziel ist es, anhand der ermittelten Risiken sinnvolle Schutzmaßnahmen einzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein unerlässlicher Bestandteil des Unternehmermodells.
Seminarinhalte:
- Kurzeinführung in die Rahmenbedingungen ArbschG, DGUV Vorschrift 1 und in den Analysekreis
- Umsetzungshilfen für das Elektrohandwerk
- praxisgerechte Lösungen: CD der BG Feinmechanik und Elektrotechnik
- Anwendungshilfen für die schriftliche Vorlagen der BG
- sonstige Hilfsmittel um die Arbeitsschutzvorschriften zu erfüllen
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27.06.2019
10.09.2019