Im Falle eines Arbeitsunfalls vermag die Berufsgenossenschaft vom Unternehmer Regeressansprüche für einen zivilrechtlichen Schaden in Anspruch zu nehmen. Ein nicht zu verkennendes Thema, denn die Anzahl der Stromunfälle nimmt stetig zu. Vor allem elektronisch unterwiesene Personen und Laien sind zumeist an Unfällen beteiligt.
Laut Umfragen mangelt es vermehrt an der betrieblichen Instandhaltung von elektrischen Anlagen, dafür nehmen die Grundfertigkeiten der praktischen Ausbildung ab. Eine starke Diskrepanz: Hier ist eine kompetente Weiterbildung unerlässlich, damit auch Nicht-Elektrofachkräfte sicher mit elektrischen Anlagen umgehen können. Wichtig: Eine Maßnahme, die sofort Wirkung zeigt und elektrische Anlagen sicherer macht! Arbeitssicherheit betrifft ausnahmslos alle Arbeitnehmer und ist daher nicht zu unterschätzen. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich im Bereich der Arbeitssicherheit weiterzubilden, damit elektrische Anlagen ordnungsgemäß, sowie sicher betrieben und geprüft werden können.
Fast alle Stromunfälle gehen aufs Konto des Niederspannungsbereichs, wenn zum Beispiel bei elektrischen Arbeiten erweitert, gemessen und geprüft wird. Dringend erforderlich sind hier präventive Maßnahmen zur Anlagensicherheit, die vor allem im Seminar „DGUV Vorschrift 3 Grundlagen“ behandelt werden. TIPP: Ortsfeste Anlagen müssen im gewerblichen Bereich alle vier Jahre einer vorschriftsmäßigen Prüfung unterzogen werden. Ausnahme sind Wohnungen, hier wird angeraten alle 10 Jahre zu prüfen, oder nach einem Mieterwechsel. TIPP: In den Verträgen der Sachversicherer ist zumeist hinterlegt, welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer hinsichtlich der E-Anlage hat. Empfehlen Sie daher Ihren Kunden unbedingt, die Versicherungsunterlagen zu checken. Kommt es zu einem Schadensfall, mit nicht eingehaltenem Prüfintervall, sind Schäden durch den Versicherungsschutz möglicherweise nicht gedeckt.
Das ZVEH-Prüfprotokoll erhalten Sie im NFE-Onlineshop. Es wird fortlaufend den aktuellen Normen angepasst. Aktueller Stand 11/2015. Derzeit wird gefordert, den Typ des Fehlerschutzstromschalters einzutragen, nicht mehr die Berührungsspannung. Vorteil: Der Messwert der Berührungsspannung lag ohnehin meistens weit unter der Toleranzgrenze und darf daher vernachlässigt werden.
Seminare 2017
DGUV Vorschrift 3 Grundlagen:
- 02.02.2017
- 13.09.2017
- 30.11.2017
Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 Messtechnik:
- 16.02. 2017
- 20.09. 2017
- 14.02. 2017