Badezimmer und Küchen grenzen oft aneinander, da in beiden Räumen Wasser und Abwasser gebraucht wird. Bei Unterputzinstallation muss zum Nachbarraum mindestens 6 cm Restwandstärke bleiben. Bei Wänden zwischen den beiden Räumen ist das nicht ohne Weiteres einzuhalten. Nun fragte ein Teilnehmer, ob die Luftschicht innerhalb von Leicht- oder Trockenbauwänden zu den 6 cm dazu zählt.
Schlägt man hierzu in der VDE 0100-701 - Räume mit Badewanne oder Dusche - nach, so findet man die Formulierung: „ … Kabel und Leitungen, einschließlich deren Zubehör, müssen mindestens 6 cm tief von der Wandoberfläche eingebettet sein (512.3)“
Hier wurde klar, was der Teilnehmer meinte. Kann ich eine Leitung in Luft einbetten?
Wir sind zu der Lösung gekommen, dass die Luft natürlich zu den 6 cm zugezählt werden darf. Das Problem ist das Fixieren der Leitung in der Luftschicht. Gelingt das, zum Beispiel am Ständerwerk oder durch Isolationsmaterial, so dass die Leitung festklemmt, ist die Installation normgerecht ausgeführt.
Ist die Leitung nicht vernünftig zu fixieren, so hilft zum Beispiel, diese zusätzlich über einen RCD 30mA zu sichern. Dann dürfen die 6 cm unterschritten werden.
Die Anwendung der VDE-Vorschriften ist nicht immer so einfach wie es sein sollte, da alle möglichen nationalen Besonderheiten abgedeckt werden. Unsere Seminare leben auch von den Teilnehmern, die solche Fragen stellen. Eine Lösung zu finden, ist hier unser Anspruch. Ihre Fragen sind willkommen.