Ab dem 1. August wächst mit der Novelle für Geförderte in Vollzeitlehrgängen zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher der Zuschussbeitrag bei der Unterhaltsförderung von 238 auf 333 Euro. Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro für Alleinstehende steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Bei einem verheirateten Geförderten mit zwei Kindern ist der Schritt zukünftig mit 1.473 Euro noch größer (plus 59 Prozent).
Ein erfolgreicher Meister-Abschluss wird ab 2016 stärker als zuvor belohnt: 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten muss der Handwerker nicht zurückzahlen. Momentan liegt der Erfolgsbonus bei 25 Prozent.
Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister- BAföG auch für Bachelor-Absolventen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifizierungen künftig Meister-BAföG erhalten. Quelle: www.bundesregierung.de