Die EU-Kommission hat am 15.02.17 das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm genehmigt. Geplant ist, dass ab dem 1. März 2017 private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen können.
Ziel des Programms ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Diese teilen sich auf in 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit insgesamt 200 Millionen Euro Förderung und 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit Mitteln in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Alle nötigen Informationen sowie Antragsunterlagen wird die für die Mittelvergabe zuständige Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) rechtzeitig auf der Internetseite unter www.bav.bund.de veröffentlichen. Die Antragstellung soll ab dem 1. März 2017, 12:00 Uhr möglich sein. Da im ersten Förderaufruf nur begrenzte Mittel bereitgestellt werden, die schnell ausgeschöpft sein könnten, empfiehlt es sich, die Entwicklungen eng zu verfolgen. Die Rede ist derzeit von 2.500 Schnellladestationen und 10 Mio. Euro für AC-Ladeinfrastruktur im ersten Förderaufruf.
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